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> AGB Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Geltung
der Bedingungen 1. Hannover-Verkehr.de Lars Scheiwe, Davenstedter Str. 44, 30449 Hannover, nachfolgend
"Auftragnehmer" genannt,
unterhält ein Verzeichnis,
welches im Internet abrufbar ist.
In dieses Verzeichnis wird der
Inserent mit seinem (Firmen-)
Namen, Adressdaten und seinen
Leistungen / Produkten
aufgenommen. 2. Die Aufnahme der
Einträge des Inserentes und
die Erbringung der Leistungen des
Auftragnehmers erfolgen
ausschließlich auf der
Grundlage der vorliegenden
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. § 2
Leistungsumfang/Vertragsinhalt 1. Der Umfang der Leistungen
des Auftragnehmers ergibt sich
aus den vom Inserent
gewählten Rubriken und dem
Auftrag. 2. Soweit der Auftragnehmer
kostenfreie Dienste und
Leistungen erbringt, können
diese jederzeit eingestellt
werden oder entgeltpflichtig
weiterangeboten werden. Ein
Minderungs-, Erstattungs oder
Schadensersatzanspruch ergibt
sich daraus nicht. 1. Der Inserent ist
verpflichtet, alle für den
Eintrag erforderlichen Daten und
Inhalte rechtzeitig und
kostenfrei zur Verfügung zu
stellen. Der Inserent wird dem
Auftragnehmer alle für die
Vertragsdurchführung
erforderlichen lnformationen und
Unterlagen überlassen. 2. Der Inserent räumt dem
Auftragnehmer an den im Internet
zu präsentierenden Inhalten
für die Dauer des Vertrages
die Rechte ein, die der
Auftragnehmer benötigt, um
den Vertragszweck zu
erfüllen. § 4
Vergütung und
Zahlungsbedingungen 1. Für die in § 2
beschriebenen Leistungen zahlt
der Kunde die aktuell
ausgewiesenen Preise. 2. Bei Zahlungsverzug
erhält der Kunde
grundsätzlich nur eine
Mahnung, nach Ablauf der
Mahnfrist ist der Auftragnehmer
berechtigt, den Eintrag des
Kunden sofort zu sperren. 3. Der Kunde verpflichtet
sich, stets seine aktuelle
Anschrift, e-Mail-Adresse und
ggf. Domain mitzuteilen. Die Urheber- und sonstigen
Leistungsschutzrechte, die an der
Datenbank und dem Verzeichnis
entstehen, stehen im
Verhältnis
ausschließlich dem
Auftragnehmer zu. Der Inserent erklärt sich
damit einverstanden, dass der
Auftragnehmer die
überlassenen Daten in die
Datenbank des Verzeichnisses
speichert und diese Daten im
Rahmen der
Geschäftsaktivitäten
und im Einklang mit den
Vorschriften des Datenschutzes
nutzt. § 7
Einhaltung gesetzlicher
Vorschriften, Freistellung 1. Der Inserent ist inhaltlich
verantwortlich für die von
ihm übergebenen Daten und
Inhalte, die in
Hannover-Verkehr.de
veröffentlicht werden. 2. Der Inserent stellt sicher,
dass die Inhalte, die im Internet
präsentiert werden, den
gesetzlichen und/oder
standesrechtlichen Vorschriften
entsprechen sowie frei von
Rechten Dritter sind, die die
vertragliche Nutzung
beeinträchtigen
könnten. Der Inserent stellt
den Auftragnehmer insoweit von
jeglicher Haftung frei. 3. Der Auftragnehmer wird dem
Inserent im Rahmen des gesetzlich
Zulässigen unverzüglich
informieren, wenn Dritte oder
Behörden ihm gegenüber
geltend machen oder Anhaltspunkte
dafür bekannt werden, dass
ein dem Inserent zuzurechnender
Verstoß gegen gesetzliche
und/oder standesrechtliche
Vorschriften bzw. eine Verletzung
von Rechten Dritter vorliegt. 4. Der Inserent wird den
Auftragnehmer nach besten
Kräften bei der
Rechtsverteidigung
unterstützen, wenn die dem
Auftragnehmer zur Last gelegte
Rechtsverletzung darauf beruht ,
dass vom Inserent oder auf
Veranlassung des Inserents vom
Auftragnehmer zugänglich
gemachte Daten, Urheberrechte,
Markenrechte und/oder andere
gewerbliche Schutzrechte Dritter
verletzt werden. In diesem Fall
kann der Auftragnehmer vom
Inserent verlangen, dass dieser
etwaige
Schadensersatzbeträge und
Kosten der angemessenen
Rechtsverteidigung
übernimmt. 5. Der Auftragnehmer kann
einen Auftrag auf Eintragung in
das Verzeichnis ablehnen, wenn
dieser aus technischen
Gründen nicht
durchführbar ist oder wenn
der Eintrag gegen die
Nettiquette,gegen
Rechtsvorschriften oder Rechte
Dritter verstößt,
sittenwidrig ist oder den
Interessen vom Auftragnehmer
unzumutbar zuwiderläuft. 6. Der Auftragnehmer ist
berechtigt, den Zugriff auf
Einträge ganz oder
vorläufig zu sperren, wenn
Dritte Rechtsverletzungen durch
die Veröffentlichung des
Eintrags behaupten und
begründete Zweifel an der
Rechtmäßigkeit des
Eintrages bestehen. Der
Vergütungsanspruch bleibt
hiervon unberührt. 7. Der Inserent stellt den
Auftragnehmer von allen
Nachteilen frei, die dem
Auftragnehmer dadurch entstehen,
daß Dritte den
Auftragnehmer wegen der von dem
Inserenten begangenen
Rechtsverletzungen in Anspruch
nehmen. § 8 Haftung
und Haftungsbeschränkung 1. Durch Hannover-Verkehr.de
werden im Internet Informationen
bereitgestellt. Sie dürfen
vom Benutzer zu kommerziellen
Zwecken weder kopiert noch auf
anderem Wege weiterverbreitet
werden. Hannover-Verkehr.de
veröffentlicht diese Inhalte
nicht, sondern stellt lediglich
das Medium zu Verfügung.
Alle Inhalte, die von Dritten
zugänglich gemacht werden,
sind Informationen oder Inhalte
des entsprechenden Urhebers,
Autors oder Verbreiters und nicht
des Auftragnehmers.
Hannover-Verkehr.de ist deshalb
für die Inhalte nicht
verantwortlich.
Hannover-Verkehr.de ist für
keinerlei Verluste oder
Schäden haftbar, die dem
Kunden durch Informationen
entstehen, die im Rahmen der
Nutzung von Hannover-Verkehr.de
mitgeteilt wurden. 2. Es besteht keine Haftung
des Auftragnehmers für die
über Hannover-Verkehr.de
übermittelten Informationen
und zwar insbesondere nicht
für deren
Vollständigkeit, Richtigkeit
oder Aktualität, auch nicht
dafür, dass die
Informationen für den
beabsichtigten Zweck des Kunden
tauglich sind. Der Auftragnehmer
haftet auch nicht dafür,
dass die übermittelten
Informationen frei von Rechten
Dritter sind oder der Absender im
Rahmen der Übermittlung
gegen geltende Gesetze oder
sonstige Normen verstoßen
hat. Die Auftragnehmer
übernimmt keinerlei Haftung
für schadensverursachende
Ereignisse, die im Bereich des
jeweiligen Leistungsproviders
auftreten. 3. Die Auftragnehmer haftet
nicht für
Leistungseinschränkungen
oder Leistungsausfälle, die
aufgrund höherer Gewalt oder
auf Ereignissen beruhen, die eine
Leistung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen.
Hierzu zählen z.B. Ausfall
von Kommunikationsnetzen oder
Störungen, die im Bereich
des Providers liegen. Ebenso
besteht keine Haftung für
den vorübergehenden Ausfall
des Systems. 1. Der Auftragnehmer
übernimmt die
Gewährleistung für die
Richtigkeit der Übertragung
der vom Inserent
überlassenen Daten in das
Verzeichnis und für die
Zugriffsmöglichkeit auf das
Branchenverzeichnis sowie die
Abrufbarkeit der in diesem
gespeicherten Daten im Internet.
Ausgenommen von der
Gewährleistung sind
Störungen, die aus
Mängeln oder Unterbrechungen
der Telekommunikationswege und
des Internets entstehen. 2. Der Auftragnehmer wird
erhebliche Störungen und
Fehler in seinem Einflussbereich
unverzüglich beseitigen;
unerhebliche
Beeinträchtigungen werden
innerhalb angemessener Frist
beseitigt. Der Auftragnehmer kann
bei kostenpflichtigen Diensten
Gewährleistung zunächst
durch Nachbesserung oder
Ersatzleistung erbringen.
Schlagen diese fehl, ist der
Inserent berechtigt, eine
Herabsetzung der Vergütung
zu verlangen oder vom Vertrag
zurückzutreten. 3. Für die inhaltliche
Richtigkeit der überlassenen
Daten sowie für die
Abrufbarkeit des Verzeichnisses
außerhalb des
Einflussbereichs vom
Auftragnehmer, übernimmt der
Auftragnehmer keine
Gewähr. 4. Bei kostenfreien Diensten
übernimmt
Hannover-Verkehr.de keine
Gewährleistung. 1.a. Die Vertragslaufzeit
über kostenpflichtige
Brancheneinträge
beträgt 12 Monate und kann
jederzeit mit Monatsfrist zum
Ablauf eines Jahres
gekündigt werden.
Andernfalls verlängert sich
die Vertragslaufzeit um jeweils
weitere 12 Monate. 2. Die Kündigung aus
wichtigem Grund steht beiden
Vertragsparteien frei. 1. Sämtliche
Rechtsbeziehungen aus diesem
Vertrag unterliegen dem Recht der
Bundesrepubik Deutschland.
Ausschließlicher
Gerichtsstand ist der Sitz des
Auftragnehmers. 2. Alle Änderungen und
Ergänzungen des Vertrages
bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Die
Schriftform ist auch dann
gewahrt, wenn der Inserent eine
E-Mail sendet und eine
Empfangsbestätigung der
E-Mail vom Auftragnehmer vorlegen
kann. 3. Sollte eine Bestimmung
dieses Vertrages oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam oder
undurchführbar sein oder
werden, so berührt dies die
Wirksamkeit des Vertrages im
übrigen nicht. Stand: 01/18 . . |